Jeder (!) Unternehmer und Selbstständige ist betroffen
Kennen Sie Ihre Pflichten, die sich aus der Arbeitsstättenverordnung ergeben?
Auch, wenn Sie alleine Ihr Unternehmen starten oder ausschließlich familiäre Aushilftskräfte beschäftigen: Der Gesetzgeber schreibt vor, was ein Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu beachten hat.
Die Umsetzung der relevanten Maßnahmen muss durch entsprechende
Nachweise dokumentiert werden. Nichtbeachtung kann im Falle einer Prüfung zu hohen Bußgeldern, zur Schließung, im Unglücksfall sogar strafrechtlichen Verfolgung führen.
Die Firma meditec GmbH mit Sitz im TechnologieZentrum hilft Ihnen dabei, die für Sie gültigen Vorgaben festzustellen und unterstützt Sie bei der entsprechenden Umsetzung (Ausbildung Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte, Staplerfahrer etc., Auswahl Verbandskasten, Feuerlöscher etc.).