Kurzcharakteristiken für die einzelnen Rechtsformen:
Einzelfirma
Sie bestimmen allein, was gemacht wird. Sie tragen dafür auch das Risiko ganz allein und haften mit Ihrem gesamten Vermögen bis hin zu z.B. Orientteppichen, Briefmarkensammlungen oder anderen Wertgegenständen aus Ihrem Privatbesitz.
Stille Gesellschaft
Wenn Sie selbst nicht genug Eigenkapital haben, um Ihre Firma in Schwung zu bringen, können Sie Gesellschafter beteiligen. Sofern ein Gesellschafter nach außen nicht in Erscheinung tritt (Stiller Gesellschafter), bleiben Sie handelsrechtlich Einzelfirma. Er teilt mit Ihnen Gewinn und Verlust, hält sich aber sonst aus Ihren Geschäften heraus.
Die offene Handelsgesellschaft (OHG)
Daran sind neben Ihnen meist mehrere Gesellschafter beteiligt, die nicht nur Kapital zur Verfügung stellen, sondern, wie Sie selbst, mit ihrem gesamten Vermögen haften. Für die Kapitaleinlagen wird ein fester Zinssatz vereinbart. Aus dem restlichen Gewinn erhält jeder gleich viel, wie jeder auch in gleicher Weise für eventuelle Verluste einstehen muss. Die Firma der OHG muss den Namen mindestens eines Gesellschafters mit einem das Gesellschaftsverhältnis andeutenden Zusatz enthalten. Es können auch alle Gesellschafter aufgeführt werden. Zum Beispiel: Klein-Philipsen-Becker OHG Apparatebau.
Kommanditgesellschaft (KG)
Das ist eine Abart der OHG. Auch hier sind mehrere Kapitalgeber Gesellschafter, jedoch mit unterschiedlichem Risiko. Ein Teil persönlich haftender Gesellschafter, auch Komplementäre genannt, haftet voll wie die Gesellschafter der OHG, ein anderer Teil aber nur im Umfang der Kommanditeinlage (Kommanditisten), nur in dieser Höhe nehmen die Kommanditisten auch am Gewinn und Verlust teil. In der Firmenbezeichnung darf der Name des oder der Kommanditisten nicht auftauchen.
Persönlich haftender Gesellschafter einer KG kann auch eine GmbH (s.u.) sein, wodurch die Haftung auf das Gesellschaftskapital der GmbH und die Einlage der Kommanditisten begrenzt wird. Im Firmennamen der 'GmbH & Co. KG' muss der Name der GmbH vollständig enthalten sein.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und besteht aus einem oder mehreren Gesellschaftern. Kein Gesellschafter haftet persönlich wie bei der KG oder OHG, sondern der Gesellschaft gegenüber nur mit seiner Stammeinlage. Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Stammkapital muss mindestens 25.000 EURO betragen und bei Gründung mit mindestens 12.000 EURO eingezahlt werden. Anstelle von Barkapital können auch entsprechende Sachwerte eingebracht werden. Im Gesellschaftsvertrag, der notariell abgeschlossen werden muss, kann eine Nachschusspflicht vereinbart werden, um eventuelle Verluste auszugleichen. Die Geschäftsführung der GmbH kann einem Gesellschafter oder einem angestellten Geschäftsführer übertragen werden.
Lassen Sie sich beraten:
Bei der Führung des Handelsregisters wirkt die Industrie- und Handelskammer mit. Lassen Sie sich dort über die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen beraten, bevor Sie Ihre Firma in das Handelsregister eintragen lassen. Dort wird man Ihnen auch genau sagen, was Sie auf Ihr Firmenschild (Geschäftspapiere etc.) schreiben dürfen und was nicht. Da die Vorschriften sehr streng sind, bewahren Sie sich vor Schaden, wenn Sie sich rechtzeitig erkundigen. Das kostet Sie nichts, allenfalls ein wenig Zeit und ein wenig Mühe.