Gewerbeanmeldung  

Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung beruht auf Gesetzen, deren Wichtigstes die Gewerbeordnung (GewO) ist. Dieses Gesetz sollten Sie mindestens in seinen Grundzügen kennen. Es wird von einer ganzen Reihe branchenspezifischer Gesetze begleitet, denen sie bei Ihrer gewerblichen Tätigkeit immer wieder begegnen werden.
Wenn Sie eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, melden Sie dies in der Regel bei dem Gewerbeamt/Amt für öffentliche Ordnung der Stadt/Gemeinde an, wo der Betriebsort sein soll. Tätigkeiten als Freiberufler sowie in Landwirtschaft und Gartenbau werden nicht beim Gewerbeamt angemeldet, sondern nur beim Finanzamt. Als Freiberufler bezeichnet man Personen, die wissenschaftlich beratend, technisch, künstlerisch, erzieherisch, unterrichtend oder mit "höheren Dienstleistungen" (z. B. Steuerberater, Ingenieure, Journalisten, Heilberufe) tätig sind. Die genaue Festlegung - ob Freiberufler oder nicht - können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen.
Wichtig ist, dass Sie Ihr Unternehmen genau bezeichnen. Auch für die Namensgebung gibt es zwingende Vorschriften (lesen Sie dazu die Infos "Rechtsform"). Seien Sie vorsichtig mit der Verwendung von Zusätzen zu Ihrem Namen oder der Bezeichnung Firma. Eine Firma im handelsrechtlichen Sinne ist Ihr Unternehmen nur dann, wenn es über vollkaufmännische Einrichtungen verfügt und im Handelsregister eingetragen werden kann oder muss.
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit, so dass im Allgemeinen zur Aufnahme einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit die Anzeige bzw. Anmeldung genügt. Für eine ganze Reihe gewerblicher Tätigkeiten benötigen Sie jedoch zusätzlich besondere staatliche Erlaubnisse, die an bestimmte, durch Gesetz vorgeschriebene Bedingungen geknüpft sind. Da diese Vorschriften zum Teil sehr einschneidend sind, sollten Sie sich rechtzeitig vor dem Start eingehend bei Ihrem Gewerbeamt informieren. Grundsätzlich setzt die Erteilung der Erlaubnis bei allen erlaubnispflichtigen Gewerbearten regelmäßig Ihre persönliche Zuverlässigkeit voraus. Für bestimmte Gewerbe muss die notwendige Sachkunde nachgewiesen werden.
Zur Einhaltung betriebsstättenspezifischer gesetzlicher Vorschriften (Bauordnungsrecht, Brandschutz, Immissionsschutz, Abwasserrecht etc.) empfiehlt sich als erste Anlaufstelle das Bauamt Ihrer Stadt/Gemeinde.
Zur Klärung besonderer branchenspezifischer Zulassungs- oder Genehmigungsvoraussetzungen sollten Sie frühzeitig auch den Rat der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer einholen.
Mit der Gewerbeanmeldung wird zugleich die Anmeldung beim Finanzamt, bei der Berufsgenossenschaft und bei der für Sie zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer/Handwerkskammer) bewirkt.
Bei der für Sie zuständigen Kammer werden Sie kraft Gesetzes Mitglied, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Verwechseln Sie diese Zugehörigkeit zu einer Kammer daher nicht mit der freiwilligen Mitgliedschaft in einem Wirtschaftsverband (z. B. Einzelhandelsverband, Kreishandwerkerschaft, Zentralvereinigung Handelsvertreter).
In nachfolgender 9-Punkte-Checkliste sind die Kontakte zu Institutionen, Behörden und Dienstleistern aufgezeigt, die sie im Regelfall bei einer Existenzgründung mit großem zeitlichen Vorlauf planen und auch gewissenhaft erledigen sollten:
 
  • 1. Melden Sie Ihr Gewerbe/Unternehmen beim Gewerbeamt/Amt für öffentliche Ordnung Ihrer zuständigen Stadt/Gemeinde (i.d.R. Betriebssitz) an.
  • 2. Bei Gründung einer Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) müssen Sie die Eintragung in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht in öffentlich beglaubigter Form (Notar) veranlassen.
  • 3. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, teilen Sie dies dem Arbeitsamt mit - Sie erhalten dann eine Betriebsstättennummer - und informieren Sie hierüber auch die zuständige Krankenkasse/Ersatzkasse/Rentenversicherer.
  • 4. Klären Sie rechtzeitig die Notwendigkeit besonderer Zulassungsvoraussetzungen und Genehmigungserfordernisse und stellen Sie rechtzeitig die notwendigen Anträge (Infos über Gewerbeamt, Bauamt, Kammern).
  • 5. Regeln Sie rechtzeitig die für Sie notwendigen Ver- und Entsorgungsleistungen (Strom, Wasser/Abwasser, Heizung, Abfall etc.). Fragen Sie, ob besondere Auflagen bestehen und stellen Sie die rechtzeitige Bereitstellung der Dienstleistungen sicher.
  • 6. Denken Sie daran, rechtzeitig die für Sie notwendigen Telekommunikationsdienstleistungen und die dafür notwendigen Anschlüsse zu beantragen sowie postalische Fragen (Postfach, Postvollmacht, Postscheckkonto etc.) zu klären.
  • 7. Richten Sie bei der Bank/Sparkasse Ihrer Wahl ein Firmenkonto ein und klären Sie die Bankvollmacht.
  • 8. Lassen Sie sich frühzeitig über alle notwendigen Versicherungen von einem - besser noch von mehreren - unabhängigen Versicherungsberater aufklären und schließen Sie rechtzeitig die entsprechenden Versicherungsverträge ab.
  • 9. Vergessen Sie zum guten Schluss nicht den Firmennamen und/oder Namen des Inhabers am Eingang Ihres Unternehmens gut sichtbar anzubringen.
 
Die Formulare der Stadt Bergisch Gladbach für die An-, Um- und Abmeldung Ihres Gewerbes.  
  • Gewerbeanmeldung
  • Gewerbeummeldung (kann auch per Post übersandt werden )
  • Gewerbeabmeldung (kann auch per Post übersandt werden)
 
Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare bitte persönlich bei der Gewerbemeldestelle einreichen.  
Gewerbeangelegenheiten
Ordnungsbehörde
Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz
Stadtmitte
mo. bis fr. 8.30 - 12.30 Uhr
do. 14.00 - 18.00 Uhr
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Postfach: 200920
51439 Bergisch Gladbach
Telefon:  02202 142382 (Frau Koch)
Telefax:  02202 142323
eMail: geschaeftsstelle@fb3.stadt-gl.de
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