Fragen / Antworten  
Rente - Was muss ich bedenken?  
Um sicher gehen zu können, dass ihre bestehenden Ansprüche nach dem Schritt in die Selbstständigkeit aufrecht erhalten bleiben, sollten sie einen Berater hinzuziehen. Er klärt sie auf über die Zahlung von freiwilligen Beiträgen, die Versicherungspflicht auf Antrag für Selbstständige, die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen und die Handwerkerpflicht-versicherung.

Außerdem besteht dort die Möglichkeit, einen Auszug aus ihrem Versicherungskonto (Versicherungsverlauf) ihres Rentenversicherungsträgers anzufordern und die zu erwartende Rentenhöhe nach derzeitigem Stand abzufragen.

Bei der Stadt Bergisch Gladbach hilft Ihnen gern die
Versicherungsstelle der Stadtverwaltung,
Bürogebäude Hauptstraße 192 (über Telekom)
51465 Bergisch Gladbach.

Ihr Ansprechpartner dort ist Herr Hans-Jürgen Müller, Tel.: 02202/142651.
Die Öffnungszeiten sind Mo, Mi, Do und Fr von 8.30 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.
 
"Freie Mitarbeit(er)" - Was ist zu beachten?  
Die Beschäftigung Freier Mitarbeiter stellt besonders für Existenzgründer eine unternehmenspolitische Chance dar.
Professionelle Mitarbeiter sind vor allem beim Aufbau der technischen und administrativen Infrastruktur zwingend notwendig; für eine weitergehende Beschäftigung jedoch selten erforderlich. Kosteneffizienter und flexibler ist die Beschäftigung von Freien Mitarbeitern, deren Einsatz angepasst werden kann an wachsende bzw. wechselnde Anforderungen.

Zudem kann der Existenzgründer selbst oft durch seine eigene Beschäftigung als Freier Mitarbeiter beim Kunden arbeitspolitische und wirtschaftliche Vorteile nutzen.
Doch aufgepasst: Verstehen Arbeitgeber und Freier Mitarbeiter das Gleiche unter diesem Begriff wie der Gesetzgeber? Dessen sollten Sie sich ganz sicher sein. Denn ungeachtet dessen, was die Beteiligten vereinbaren, kommt der Gesetzgeber aufgrund der tatsächlichen Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses häufig zu der Einschätzung, dass es sich rechtlich um eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung handelt, die auch nachträglich als solche zu behandeln ist. Missverständnisse können dann sehr teuer werden. So hat der Arbeitgeber u.U. sämtliche geltenden Schutzregelungen des Arbeitsrechts (z.B. Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) zu beachten und wird - ebenso wie der Freie Mitarbeiter - zur Nachzahlung von erheblichen Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung) herangezogen. Steuerrechtliche und ggfs. strafrechtliche Folgen sind für beide ebenfalls zu bedenken.
Zur Sicherstellung der rechtmäßigen Einschätzung eines Beschäftigungsverhältnisses können sich beide Vertragspartner bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Einzelfall informieren. Umfassend aufgeklärt werden Arbeitgeber und Freie Mitarbeiter auch in dem Heft "Freie Mitarbeit" (Autor Michael Streit) aus der Reihe "Heidelberger Musterverträge". Außer einem ausführlichen Mustervertrag und zahlreichen Formulierungshilfen zur zweckmäßigen Vertragsgestaltung bietet der Verlag Recht und Wirtschaft GmbH in dieser Reihe umfassende Erläuterungen zur Rechtsprechung und zu jeder einzelnen Vertragsklausel.

Das Werk (46 Seiten) kostet 9 Euro und ist erhältlich im Buchhandel (ISBN 3-8005-4161-0) oder zu bestellen über http://www.ruw-ruw.de/. Dort finden Sie zudem eine Liste weiterer hilfreicher Musterverträge aus allen Rechtsbereichen.
 
Woher bekomme ich Fördermittel?  
Die Zielrichtungen der finanziellen Hilfen des Staates kann man in die zwei Gruppen Unterstützung von Personen und Förderung von Investitionen einteilen.

Die Fördermaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Existenzgründung, der Beschäftigung oder Ausbildung einer Person stehen, sind zum überwiegenden Teil Zuschüsse, die, den Erfolg unterstellt, nicht zurückgezahlt werden müssen." Diese Mittel werden über spezielle Leitstellen beantragt.

Diese sind in der Förderfibel Sachsen aufgelistet und in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft unter http://www.bmwi.de/

Förderprogramme für Investitionen sind meist zinsgünstige Darlehen bzw. Bürgschaften. Diese werden i.d.R. über Banken beantragt.

Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus können über Zuschüsse, die das Arbeitsförderungsgesetz und der Europäische Sozialfond bieten, unterstützt werden. Die Anträge werden formgebunden beim Arbeitsamt bzw. formlos beim zuständigen ESF- Büro gestellt. "Die wichtigsten Voraussetzungen sind die persönliche und
fachliche Eignung des Existenzgründers und ein nachvollziehbares Gründungskonzept, das eindeutig auf den Aufbau einer tragfähigen Vollexistenz orientiert. Beide Elemente müssen vor der Beantragung der Zuschüsse von sachkundigen Gutachtern bestätigt werden." Diese Gutachten sind z.B. über die für den Existenzgründer zuständige Kammer bzw. beim BeraterNetz Freie Berufe erhältlich.

Anträge auf staatliche Förderung sind generell vor Beginn des Vorhabens zu stellen!

Das Vorhaben beginnt mit der Anmeldung der Tätigkeit beim Gewerbeamt bzw. beim Finanzamt bei Freiberuflern.
 
Welche Anmeldeformalitäten sind notwendig?  
Gewerbetreibende
Alle Gewerbetreibende haben die Aufnahme ihrer selbstständigen Tätigkeit anzuzeigen. Das geschieht mit dem Formular Gewerbeanmeldung, das bei dem für den geographischen Standort des Unternehmens zuständigen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt abzugeben ist.
Jede Niederlassung in einem anderen Ort muss erneut angemeldet werden. Durch die Gewerbeanmeldung werden automatisch alle relevanten Einrichtungen, die vom Existenzgründer Geld verlangen könnten (Finanzamt,
Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft, IHK etc.), benachrichtigt.

Freiberufler
"Erfüllt ein Existenzgründer die fachlichen Zugangsvoraussetzungen für die Selbstständigkeit im Freien Beruf, so vereinfacht sich das Anmeldeverfahren. Die Gewerbeanmeldung entfällt. Es genügt eine formlose Mitteilung an das Finanzamt, dass am Tag XY durch Frau oder Herrn XY ein freiberufliches Büro oder eine Praxis als XY in XY eröffnet wurde."
Was ist bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus zu beachten?
"Bei der Beantwortung dieser Frage muss man zunächst deutlich machen, dass auch der Existenzgründer, der sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen will, natürlich die allgemeinen Voraussetzungen eines
ganz normalen Existenzgründers erfüllen muss... Zunächst geht es darum, eine geeignete Gründungsidee zu finden, zu strukturieren und möglichst so zu beschreiben, dass daraus ein vernünftiges Unternehmenskonzept aufgebaut werden kann. Für den Aufbau des Unternehmenskonzeptes kann die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar, das von verschiedenen Bildungsträgern für Arbeitslose angeboten wird, recht hilfreich sein... Ist der Existenzgründer entschlossen, sich an einem bestimmten Tag vom Arbeitsamt abzumelden, sollte er zunächst einen Antrag an das zuständige ESF- Consultingbüro stellen, in dem er mitteilt, dass er sich aus der Arbeitslosigkeit heraus zu dem festgelegten Termin selbstständig machen will und er um die Beihilfen des Europäischen Sozialfond bittet.
Der nächste Schritt führt zum Arbeitsamtberater, von ihm erhält der Existenzgründer zwei Formulare. Das eine ist der formale Antrag für den vom Arbeitsförderungsgesetz vorgesehenen Finanzzuschuss, das andere
ist die Anforderung einer fachkundigen Stellungnahme. Auf dieser Stellungnahme muss ein Berater die Tragfähigkeit des eingereichten Gründungskonzeptes begutachten...Wenn diese Anträge gestellt sind, kann die Existenzgründung mit der Anmeldung im Gewerbeamt oder dem Beantragen der Steuernummer beim Finanzamt... beginnen. Von diesem Zeitpunkt an laufen die ganz normalen Anmeldeformalitäten, die für eine allgemeine Existenzgründung im gewerblichen Bereich oder in den Freien berufen vorgeschrieben sind." Für die Begleitung bei der Umsetzung des Unternehmenskonzeptes kann beim Arbeitsamt ein Antrag auf Förderung eines begleitenden Coaching durch eine Unternehmensberatung gestellt werden.
 
Welche Versicherungen braucht ein Selbstständiger?  
Beim Schritt in die Selbstständigkeit durchtrennen Sie Ihre Verbindung mit dem staatlichen sozialen Netz. Ihre persönlichen und beruflichen Risiken müssen völlig neu bewertet werden. Sowohl Beeinträchtigungen Ihrer
Arbeitskraft als auch die in Ihren Produkten und Leistungen verborgenen Risiken können im Schadenfall die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Die wesentlichen Risikobereiche, die für Sie als Existenzgründer relevant
werden, können grob unterteilt werden in

* die Personen: Unternehmer, Angestellte, Kunden

* die Leistungen: Produkte, Dienstleistungen

* die Sachwerte: Betriebsstätten, Ausrüstungen

* die Erträge: Einnahmen des Unternehmens.
 
Lohnt sich ein Steuerberater?  

Der Steuerberater ist der Ratgeber und Lotse seiner Mandanten im Steuerdschungel. Seine Aufgabe ist die steuerliche und wirtschaftliche Beratung seiner Mandanten, dessen Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung und vor den Finanzgerichten sowie der Beistand bei der Erarbeitung von Steuerangelegenheiten und der Erfüllung steuerlicher
Pflichten des Mandanten. Zu den Standardleistungen eines Steuerberaters gehört heute die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung mit Vergleichszahlen zum Vormonat bzw. Vorjahr.

Trotz dessen sollten Sie als Unternehmer selbst immer aktuell über den Stand Ihrer Geschäfte im Bilde sein und die Unterlagen, die Sie vom Steuerberater bekommen nicht nur abheften, sondern zur aktiven Unternehmenssteuerung nutzen. Bei der Interpretation dieser Zahlenwerke und der Ableitung von Konsequenzen für die Unternehmensführung sind Ihnen sowohl Ihr Steuerberater als auch die Unternehmensberater des BeraterNetz Freie Berufe gern behilflich.

 
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